Einleitung

Da das vorgeschlagene Modell hochgradig zum Vorteil einer Minderheit und damit zum Nachteil aller anderen und vor allem der Folgegeneration aufgebaut war und damit abzulehnen ist, stellen sich zwei Fragen:

  1. Ist eine Umlage der Straßenausbaubeiträge auf die Grundsteuer mehrheitlich gewünscht (in der Bevölkerung und in der Gemeindevertretung)?
  2. Wie könnte eine solche Lösung fair für alle gestaltet werden?

Die Antwort auf Frage 1 ist sehr umstritten und muss vor Einführung eines neuen Modells ausführlich mit allen Beteiligten diskutiert werden.

Im Folgenden wird ein mögliches Modell beschrieben. 

Es ergeben sich daraus weitere Fragen, aber dazu später mehr.

Lehren aus dem fehlgeleiteten Modell

  1. Man darf kein langsam ansteigendes Modell aufbauen, da ein solches immer eine Minderheit bevorteilt und den Rest stärker belastet.
  2. Alle, die bereits Ausbaubeiträge bezahlt haben, müssen entlastet werden.
  3. Die Erhöhung der Grundsteuer zur Abdeckung der Kosten muss prozentual erfolgen, nicht als Festbetrag für jeden einzelnen.
  4. Da die zu sanierenden Straßen unterschiedlich lang sind und ein Sanierungsprojekt mehrere Straßen umfassen kann, bleibt nur die Straßenlänge als Grundlage der Berechnung.
  5. Die Refinanzierung über 40 Jahre laufende Kredite ist nur eine Ablenkung vom Problem und asynchron zur Nutzungsdauer der Straßen. Das führt zu dem Eindruck, dass man nur über 40 Jahre zahlen müsste, aber in Wirklichkeit „unendlich“ zahlt.

Aufbau des Modells

Zur Erinnerung: Dieser langsame Anstieg bevorzugt die Früheinsteiger zu Lasten der Folgegeneration.

Versucht man, bei einer solchen Umlage alle Bürger möglichst gleichmäßig zu belasten, muss man den „Nullpunkt“ verschieben. Mit anderen Worten, man berechnet ab dem Neuanfang den stabilen Grundsteuerhebesatz, der nach dem obigen Modell erst nach 40 Jahren erreicht worden wäre. Damit werden ab jetzt alle Bürger gleichbehandelt.

Vorschlag

Entscheidend sind aber nicht die 40 Jahre der Kreditlaufzeit, sondern die 56 Jahre Nutzungsdauer der Straßen laut Abschreibungsfrist. Damit muss sich ein besseres Modell immer auf diesen Zeitraum beziehen.

Nun wären noch die vorher getätigten Beitragszahlungen zu berücksichtigen. Der erste Schritt dazu ist einfach: Die Beitragszahlungen gelten nach der obigen Logik für 56 Jahre. Wenn also jemand vor 7 Jahren bezahlt hat, wird er für 56-7 also 49 Jahre von den Zahlungen befreit.

Jetzt fehlen der Verwaltung aber diese ausgesetzten Zahlungen. Sie kann aber aus den Bescheiden diese Ausfallfristen für die einzelnen Bürger (oder ihre Nachfolger) bestimmen und aufsummieren und dann auf die Gesamtkosten aufschlagen und umlegen. Das erhöht natürlich die jährlichen Kosten und damit den prozentualen Aufschlag auf den Hebesatz.

Außerdem müssen noch steigende Baukosten durch Einbeziehung des Baukostenindexes aufgefangen werden.

Bei Interesse finden Sie die Berechnungen hier.

Abschließend noch drei Warnungen:

  1. Da höhere Steuereinnahmen teilweise an den Kreis abzuführen sind, verbleibt nur ein Teil bei der Gemeinde Altenholz. Daher sind die Gesamtkosten für die Bürger höher als bei der bestehenden Beitragslösung.
    Korrektur: Da der Altenholzer Grundsteuerhebesatz bereits über der Empfehlung des Kreises liegt, müssen für die hier angesprochenen Mehreinnahmen wohl keine Beträge abgeführt werden.
  2. Steuern sind NICHT zweckgebunden. Daher kann die Verwaltung nicht gezwungen werden, alle so eingenommenen Beträge tatsächlich für die Straßensanierung zu verwenden. (Vergleiche Kfz-Steuern und Straßenbau).
  3. Da alle Bürger laufend höhere Beiträge zahlen, wird der Druck auf die Verwaltung steigen, alle Straßen mindestens „rechtzeitig“ und oft sogar vorzeitig zu sanieren. „Wir haben ja schließlich bezahlt“