Einleitung
Da das vorgeschlagene Modell hochgradig zum Vorteil einer Minderheit und damit zum Nachteil aller anderen und vor allem der Folgegeneration aufgebaut war und damit abzulehnen ist, stellen sich zwei Fragen:
- Ist eine Umlage der Straßenausbaubeiträge auf die Grundsteuer mehrheitlich gewünscht (in der Bevölkerung und in der Gemeindevertretung)?
- Wie könnte eine solche Lösung fair für alle gestaltet werden?
Die Antwort auf Frage 1 ist sehr umstritten und muss vor Einführung eines neuen Modells ausführlich mit allen Beteiligten diskutiert werden.
Im Folgenden wird ein mögliches Modell beschrieben.
Es ergeben sich daraus weitere Fragen, aber dazu später mehr.
Lehren aus dem fehlgeleiteten Modell
- Man darf kein langsam ansteigendes Modell aufbauen, da ein solches immer eine Minderheit bevorteilt und den Rest stärker belastet.
- Alle, die bereits Ausbaubeiträge bezahlt haben, müssen entlastet werden.
- Die Erhöhung der Grundsteuer zur Abdeckung der Kosten muss prozentual erfolgen, nicht als Festbetrag für jeden einzelnen.
- Da die zu sanierenden Straßen unterschiedlich lang sind und ein Sanierungsprojekt mehrere Straßen umfassen kann, bleibt nur die Straßenlänge als Grundlage der Berechnung.
- Die Refinanzierung über 40 Jahre laufende Kredite ist nur eine Ablenkung vom Problem und asynchron zur Nutzungsdauer der Straßen. Das führt zu dem Eindruck, dass man nur über 40 Jahre zahlen müsste, aber in Wirklichkeit „unendlich“ zahlt.
Aufbau des Modells
Zur Erinnerung: Dieser langsame Anstieg bevorzugt die Früheinsteiger zu Lasten der Folgegeneration.
Versucht man, bei einer solchen Umlage alle Bürger möglichst gleichmäßig zu belasten, muss man den „Nullpunkt“ verschieben. Mit anderen Worten, man berechnet ab dem Neuanfang den stabilen Grundsteuerhebesatz, der nach dem obigen Modell erst nach 40 Jahren erreicht worden wäre. Damit werden ab jetzt alle Bürger gleichbehandelt.

Entscheidend sind aber nicht die 40 Jahre der Kreditlaufzeit, sondern die 56 Jahre Nutzungsdauer der Straßen laut Abschreibungsfrist. Damit muss sich ein besseres Modell immer auf diesen Zeitraum beziehen.
Nun wären noch die vorher getätigten Beitragszahlungen zu berücksichtigen. Der erste Schritt dazu ist einfach: Die Beitragszahlungen gelten nach der obigen Logik für 56 Jahre. Wenn also jemand vor 7 Jahren bezahlt hat, wird er für 56-7 also 49 Jahre von den Zahlungen befreit.
Jetzt fehlen der Verwaltung aber diese ausgesetzten Zahlungen. Sie kann aber aus den Bescheiden diese Ausfallfristen für die einzelnen Bürger (oder ihre Nachfolger) bestimmen und aufsummieren und dann auf die Gesamtkosten aufschlagen und umlegen. Das erhöht natürlich die jährlichen Kosten und damit den prozentualen Aufschlag auf den Hebesatz.
Außerdem müssen noch steigende Baukosten durch Einbeziehung des Baukostenindexes aufgefangen werden.
Bei Interesse finden Sie die Berechnungen hier.

Abschließend noch drei Warnungen:
- Da höhere Steuereinnahmen teilweise an den Kreis abzuführen sind, verbleibt nur ein Teil bei der Gemeinde Altenholz. Daher sind die Gesamtkosten für die Bürger höher als bei der bestehenden Beitragslösung.
Korrektur: Da der Altenholzer Grundsteuerhebesatz bereits über der Empfehlung des Kreises liegt, müssen für die hier angesprochenen Mehreinnahmen wohl keine Beträge abgeführt werden. - Steuern sind NICHT zweckgebunden. Daher kann die Verwaltung nicht gezwungen werden, alle so eingenommenen Beträge tatsächlich für die Straßensanierung zu verwenden. (Vergleiche Kfz-Steuern und Straßenbau).
- Da alle Bürger laufend höhere Beiträge zahlen, wird der Druck auf die Verwaltung steigen, alle Straßen mindestens „rechtzeitig“ und oft sogar vorzeitig zu sanieren. „Wir haben ja schließlich bezahlt“
Es geht hier um die Erarbeitung von Modellen, wie die Finanzierung der Erhaltungsmaßnahmen der Infrastruktur einer Gemeinde gesichert werden kann, ohne dass die Liquidität des Einzelnen wesentlich eingeschränkt wird. Letztlich hat jeder Bürger einen Vorteil von einer intakten Infrastruktur. Die Materie ist komplex. Nur eine sachliche und fundierte Diskussion kann zu einem guten Ergebnis führen.
Gerd Leimenstoll
Hallo Herr Leimenstoll, ich gebe Ihnen Recht, dass es um Modelle geht, aber ein solches Modell muss alle Bürger der Gemeinde Altenholz gleich behandeln und nicht eine Minderheit bevorteilen, nur weil diese das lautstark fordert. Das können und dürfen wir als Gemeindevertreter nicht zulassen.
Sehr geehrter Herr Danielsen,
ich bin selbst Bewohner des Pillauer Weges. Ich finde es befremdlich wie die AWG in dieser Diskussion aktuell die sachliche Ebene verlässt, polemisiert und die Anwohner von Königsberger Straße und Pillauer Weg öffentlich diskreditiert.
Viele von uns suchen seit langem das Gespräch mit der Gemeinde und fordern verlässliche Zahlen für unsere eigenen finanziellen Planungen. Bisher wurden jedoch alle Versuche ignoriert oder abgeblockt und immer wieder auf den Zeitpunkt der Beitragsrechnung verwiesen. Hiermit können wir jedoch nicht seriös finanziell planen. Denn nicht nur die Gemeinde, sondern auch wir Bürger – welche Sie ja verantwortungsvoll vertreten wollen – benötigen finanzielle Planbarkeit. Hinzu kommen Inflation und Preisexplosionen der Baumaßnahmen (seit 2018 um den Faktor 3-4), welche die Kosten in mittlerweile schwindelerregende Höhen treiben. Und ein Ende ist bei einer vertraglichen Gleitklausel ohne Deckelung nicht absehbar. Die Gemeinde war bisher noch nicht einmal in der Lage den Betroffenen ihre prozentualen Anteile an den Ausbaubeiträgen mitzuteilen. Meines Erachtens sollte dies nach mehreren Jahren Planung doch möglich sein?
Unsere Überschlagsrechnungen von aktuell bis zu 60.000 € Ausbaubeitrag werden von der Altenholzer Politik als unseriös und unglaubwürdig abgetan. Hierzu möchte ich 2 Punkte anmerken:
1. Die Berechnungen basieren auf Zahlen die in den KN in einem Interview mit Herrn Buchau veröffentlicht waren und berücksichtigen Grundstücksgrößen und Geschosszahlen. Wir haben keinen Anspruch erhoben, dass sie letztendlich korrekt sein – und dieses übrigens auch öffentlich kommuniziert. Weitere Zahlen haben wir bisher seitens der Gemeinde bisher nicht erhalten.
2. Bei unseren finanziellen Planungen müssen wir uns auf den „worst case“ einstellen. Schönfärberei bringt uns hier leider nicht weiter und könnte zu einem bösen Erwachen führen.
Aufgrund dieser im Raum stehenden Summen herrschen teilweise Frustration und Verzweiflung, weil einige Anwohner in der Tat Existenzängste haben und den Verlust ihres Hauses befürchten. Von der Gemeindevertretung und Gemeindeverwaltung wurden diese Ängste und Sorgen bis vor Kurzem jedoch nicht ernst genommen und keinerlei Dialogbereitschaft signalisiert. Ausnehmen möchte ich hier ausdrücklich Herrn Buchau, der bereits nach kurzer Amtszeit das Gespräch mit uns gesucht hat.
Deshalb haben wir uns an die Presse gewendet, sammeln Unterschriften, suchen weiterhin die politische Diskussion und haben mit unserem Schreiben an die Fraktionen erneut eine Gesprächsangebot vorgenommen. Auch dieses Angebot wurde von der AWG ignoriert und blieb bisher unbeantwortet.
Dass wir deshalb von der AWG als „lautstarke Minderheit“ verunglimpft werden, die sich unsozial verhält und nur an sich denkt ist falsch und für mich nicht hinnehmbar. Hier machen sich Bürger Sorgen um ihre Existenz! Hätte die AWG einmal das Gespräch gesucht, würden Sie dieses wissen.
Ja wir vertreten in der Tat unsere Interessen, ist dies nicht legitim? Und hierbei denken wir durchaus auch an die Anwohner auf welche die Zahlungen später zukommen – und übrigens auch an diejenigen, welche bereits gezahlt haben. Auch dieses hätten Sie nach einem Gespräch mit uns wissen können.
Sie schreiben in Antwort auf einen Kommentar: „……und nicht eine Minderheit bevorteilen, nur weil diese das lautstark fordert. Das können und dürfen wir als Gemeindevertreter nicht zulassen.“
Aber können und dürfen Sie zulassen, dass Sie Bürger sehenden Auges mit verfehlter Politik in den Ruin treiben? Hier wäre es doch sinnvoll gemeinsam nach Alternativen zu suchen.
Ich denke die Gesprächsbereitschaft unsererseits besteht weiterhin. Unter den aktuell im Raum stehenden öffentlichen Verunglimpfungen der Betroffenen seitens der AWG halte ich eine vorurteilsfreie, offene Diskussion für schwer möglich. Darum, Herr Danielsen, möchte ich Sie bitten ihre Formulierungen zu korrigieren, und sich bei den von Ihnen diskreditierten Bürgern zu entschuldigen.
Zum Schluss möchte ich ausdrücklich betonen, dass dies meine persönliche Meinung widerspiegelt und ich hier nicht in einer „offiziellen Funktion“ als Sprecher der Anlieger auftrete. Ich denke aber, dass viele der Betroffenen meine Meinung teilen.
Stefan Kahl