Ich zahle nicht…

…Ihr müsst zahlen!

Alternativvorschlag für Straßenausbaubeiträge

Leider völlig ungeeignet

Es wurde von einem Bürger ein Vorschlag zur alternativen Finanzierung vorgebracht, der die Straßenausbaubeiträge abschaffen und durch eine Kreditaufnahme der Gemeinde ersetzen will, die durch eine Erhöhung der Grundsteuern finanziert werden soll. Vereinfacht lautet dieser Vorschlag so:

Angefangen mit der Sanierung der Königsberger Straße werden die umzulegenden Ausbaukosten (75 % der umlagefähigen Kosten – siehe Satzung der Gemeinde) von der Gemeinde Altenholz über einen Kredit mit einer Laufzeit von 40 Jahren finanziert. Die Deckung der Kreditkosten erfolgt über eine moderate Erhöhung der Grundsteuer.

Mit anderen Worten: ALLE Bürger der Gemeinde Altenholz, also auch die Mieter (über die Einbeziehung der Grundsteuer in die Nebenkosten der Miete) tragen die Kosten.

Wird das nächste Ausbauprojekt abgeschlossen, wird die Grundsteuer erneut erhöht, und so weiter.

Annahmen

  • Ein Ausbauprojekt alle 5 Jahre.
  • Grundsteuererhöhung pro Projekt: 70 €/Jahr für jeden Einwohner (Mieter werden über die Nebenkosten beteiligt).

Was bedeutet das?

Die Grundsteuer wird ausgehend vom Erstbetrag (70 €) in 8 Stufen erhöht, bis sie nach 40 Jahren auf einem Wert ankommt, der von dann an gleich bleibt, da immer wenn ein neues Projekt dazu kommt, ein „altes“ abbezahlt ist und damit herausfällt. Damit beträgt die Erhöhung der Grundsteuer im stabilen Zustand nach 40 Jahren 630 € pro Einwohner.

Warum in einer Grafik des Modells gezeigt wird, dass die Kosten schon früher wieder fallen, ist unverständlich.

Vorschlag

Warum ist das Verfahren für die Anwohner der Königsberger Straße so günstig?

Das Modell macht einen scharfen Schnitt und vernachlässigt alle vorherigen Ausbauprojekte. Damit hat es ein freies Feld und fängt bei Null an. Mit anderen Worten, es wird NUR das aktuelle Projekt umgelegt. Damit wird nur ein Projekt bezahlt, dann (nach 5 Jahren) zwei und dann drei und so weiter.

Das heißt, die Anwohner der Königsberger Straße zahlen keine Ausbaubeiträge, sondern nur ihren Teil der „Umlage“. Da diese anfangs sehr klein ist und erst im Laufe der Zeit anwächst, sollte man sich ansehen, wie die Situation für jemanden aussieht, der in 40 Jahren eine Immobilie in Altenholz bezieht oder dessen Straße dann saniert wird.

Diese Person bezahlt jedes Jahr den vollen, auf die Höchstsumme angewachsenen Grundsteuersatz. Im Gegensatz dazu bezahlen die Anwohner der Königsberger Straße in 40 Jahren nur genau die Hälfte davon! (Mittelwert der Steigerungen)

Die Hälfte

Fakten & Fragen

FAKT 1: Werden Gebühren (die „Straßenausbaubeiträge“) durch Steuern ersetzt, STEIGEN die Kosten für die Bürger, da ein Teil der Steuereinnahmen an den Kreis abgeführt werden muss, was bei Gebühren nicht der Fall ist.

FAKT 2:  Eine Straße wird in 56 Jahren abgeschrieben. Also wird angenommen, dass sie 56 Jahre hält und dann erneuert werden muss.

FAKT 3: Die Gemeinde hat fast genau 100 Straßen. Das heißt, in 56 Jahren müssen alle 100 Straßen saniert werden, also fast 2 Straßen pro Jahr, nicht 1 alle 5 Jahre!

FAKT 4: Es gibt sehr kurze und einige sehr lange Straßen, daher ist ein Fixbetrag pro sanierter Straße ungeeignet. Das Maß für einen solchen Betrag müsste die sanierte Straßenlänge sein.

FRAGE 1: Ist die häufig gefallene Äußerung: „Warum soll ich als Anwohner die Kosten für eine Straße tragen, die von allen genutzt wird?“ stichhaltig? Wer nutzt denn die Königsberger Straße?

FAKT 5: Natürlich die Anwohner und außerdem alle, die ihre Leistungen für die Anwohner erbringen müssen oder wollen (Müllabfuhr, Post, Lieferanten (Amazon & Co.), Handwerker, Feuerwehr und Rettungsdienste und alle, die ihre in der Königsberger Straße wohnenden Verwandten und Freunde besuchen wollen. Die Straße wird also praktisch ausschließlich VON den oder FÜR die Anwohner genutzt. Trotzdem werden ihnen nur 75% der anrechenbaren Kosten in Rechnung gestellt. Den Rest bezahlen alle Bürger der Gemeinde!

FRAGE 2: Berücksichtigt man die 5 Fakten, wieso verspricht man dann den Anwohnern der Königsberger Straße, dass sie weniger bezahlen müssen?

Nennt man das Generationen-gerechtigkeit?

Analyse

Überprüfung der Annahmen

Straßen in Altenholz

Laut www.onlinestreet.de gibt es in Altenholz 108 Straßen (siehe Anhang). 7 davon gehören nicht zu Altenholz, sondern nur zum Gebiet mit der Postleitzahl 24161.

Selbst wenn man die Durchgangsstraßen (Klausdorfer Weg, Altenholzer Straße, Ostpreußenplatz usw.) und die ganz kurzen Straßen herausnimmt, bleiben mindestens 80 Straßen übrig.

Nutzungsdauer

Die Abschreibungsfrist und damit die Nutzungsdauer beträgt für die Straße: 56 Jahre.

Wie häufig müssen also Straßen saniert werden?

Da Straßen normalerweise bei Ablauf ihrer Nutzungsdauer saniert werden müssen, ergibt sich, dass innerhalb von 56 Jahren für jede Altenholzer Straße einmal Ausbaukosten anfallen.

Rechnerisch ergibt das 80/56 = 1,43, also fast 3 Sanierungen alle 2 Jahre, nicht 1 alle 5 Jahre. Das gibt die Finanzlage der Gemeinde nicht her und ist von der Verwaltung nicht zu schaffen, ist aber trotzdem realistischer als die  Annahmen des Modells.

 

Korr

Korrektur der Annahmen

Durch die real erforderliche Häufigkeit der Sanierungen ergeben sich nicht 8, sondern 60 Erhöhungen des Grundsteuerhebesatzes im Laufe der 40 Jahre.

Nimmt man an, dass nur die Hälfte dieser Sanierungen ausgeführt werden können, steigt der Satz auf einen stabilen Wert von 31 mal 70 € = 2.170! Werden alle Straßen saniert, sind wir bei 61 mal 70 € = 4.270 €.
(Und ob wirklich nur 70 € pro Projekt anfallen, errechnet die Verwaltung  gerade.)

Fazit

Das vorgelegte Modell:

  • sozialisiert die Kosten des Straßenausbaus,
  • bevorzugt die Anwohner der Königsberger Straße gegenüber allen anderen,
  • bewirkt, dass Anwohner anderer Straßen, die später saniert werden, bis zu doppelt so viel bezahlen wie die Anwohner der Königsberger Straße,
  • verschiebt die Kosten nicht nur auf alle Bürger, sondern vor allem auf die nachfolgende Generation,
  • ist hochgradig ungerecht gegenüber allen, die in den Vorjahren die Ausbau- oder Erschließungsgebühren bezahlt haben,
  • führt zu höheren durchschnittlichen Abgaben der Bürger, da die Gemeinde einen Teil der erhöhten Steuereinnahmen an den Kreis abführen muss, was bei Gebühren nicht der Fall ist
  • und führt zu höherem Verwaltungsaufwand, da die Grundsteuern laufend neu berechnet werden müssen.
Geldsammlung

einseitige, ungerechte, unsoziale „Lösungen“ zulasten nachfolgender Generationen MACHT DIE AWG nicht MIT!