Die hier gezeigte Berechnung beruht auf diesem Modell.

Die Verwaltung berechnet die umzulegenden Kosten aus dem letzten Sanierungsprojekt pro Straßenkilometer:

Dabei sind:

Kkm              Kosten der Sanierung pro km Straßenlänge

Kuml             umlagefähige Kosten der letzten Sanierung

d                 Länge der sanierten Straße

Da es unterschiedliche Faktoren für Anlieger- und Durchgangsstraßen gibt, werden die Straßenkilometer getrennt aufsummiert:

D50              Gesamtlänge der Durchgangsstraßen

m                Anzahl der Durchgangsstraßen

D75              Gesamtlänge der Anliegerstraßen

m                Anzahl der Anliegerstraßen 

Damit sind die umzulegenden Kosten K50 für alle Durchgangsstraßen:

Und für die Anliegerstraßen:

 

Gesamtkosten über Nutzungsphase (56 Jahre):

 

Pro Jahr der Nutzungsphase fallen damit diese jährlichen Kosten an: 

Jetzt müssen diese jährlichen Kosten noch in einen prozentualen Aufschlag auf den gegenwärtigen Hebesatz der Grundsteuer (450%) umgerechnet werden.

Gneu            Neuer Grundsteuerhebesatz

G450            Aktuelle Grundsteuer (Hebesatz 450%)

Von Bürgern bereits geleistete Beitragszahlungen werden wie folgt berechnet:

Kausfall     Summe nicht zu leistender Zahlungen

Ai           Anzahl der Jahre seit der Beitragszahlung

Damit ergibt sich ein korrigierter Hebesatz:

Gneukorr        Neuer, korrigierter Grundsteuerhebesatz

56 Jahre nach dem letzten bereits gezahlten Beitrag muss der Korrekturterm Kausfall wieder entfernt werden.

Unglücklicherweise ist das immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Die so berechneten Kosten und Hebesätze beruhen auf den heute aktuellen Baukosten. Um die Steigerung der Baukosten durch Integration des Baukostenindexes aufgefangen werden:

I2023        aktueller Baukostenindex

Ia            Baukostenindex im jeweiligen Jahr

Ob diese Anpassung jedes Jahr oder z. B. nur jedes dritte Jahr ausgeführt werden soll, ist von Verwaltung und Selbstverwaltung zu entscheiden.