Die hier gezeigte Berechnung beruht auf diesem Modell.
Die Verwaltung berechnet die umzulegenden Kosten aus dem letzten Sanierungsprojekt pro Straßenkilometer:
Dabei sind:
Kkm Kosten der Sanierung pro km Straßenlänge
Kuml umlagefähige Kosten der letzten Sanierung
d Länge der sanierten Straße

Da es unterschiedliche Faktoren für Anlieger- und Durchgangsstraßen gibt, werden die Straßenkilometer getrennt aufsummiert:
D50 Gesamtlänge der Durchgangsstraßen
m Anzahl der Durchgangsstraßen
D75 Gesamtlänge der Anliegerstraßen
m Anzahl der Anliegerstraßen


Damit sind die umzulegenden Kosten K50 für alle Durchgangsstraßen:
Und für die Anliegerstraßen:
Gesamtkosten über Nutzungsphase (56 Jahre):
Pro Jahr der Nutzungsphase fallen damit diese jährlichen Kosten an:




Jetzt müssen diese jährlichen Kosten noch in einen prozentualen Aufschlag auf den gegenwärtigen Hebesatz der Grundsteuer (450%) umgerechnet werden.
Gneu Neuer Grundsteuerhebesatz
G450 Aktuelle Grundsteuer (Hebesatz 450%)

Von Bürgern bereits geleistete Beitragszahlungen werden wie folgt berechnet:
Kausfall Summe nicht zu leistender Zahlungen
Ai Anzahl der Jahre seit der Beitragszahlung

Damit ergibt sich ein korrigierter Hebesatz:
Gneukorr Neuer, korrigierter Grundsteuerhebesatz

56 Jahre nach dem letzten bereits gezahlten Beitrag muss der Korrekturterm Kausfall wieder entfernt werden.
Unglücklicherweise ist das immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Die so berechneten Kosten und Hebesätze beruhen auf den heute aktuellen Baukosten. Um die Steigerung der Baukosten durch Integration des Baukostenindexes aufgefangen werden:

I2023 aktueller Baukostenindex
Ia Baukostenindex im jeweiligen Jahr
Ob diese Anpassung jedes Jahr oder z. B. nur jedes dritte Jahr ausgeführt werden soll, ist von Verwaltung und Selbstverwaltung zu entscheiden.

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