Die Bundesrepublik Deutschland ist föderal gegliedert, das heißt der Staat ist in Bundesländer unterteilt, die sich wiederum aus Kreisen zusammensetzen, die Städte und Gemeinden umfassen. 

 Dabei gibt es Sonderfälle, zum Beispiel ist die Stadt Hamburg gleichzeitig das Bundesland Hamburg, die Stadt Kiel bildet auch den Kreis Kiel (sie ist eine „kreisfreie Stadt“) und kleiner Gemeinden können sich zu Ämtern zusammenschließen, um Aufgaben gemeinsam ausführen zu können. Das Amt DÄnischenhagen besteht aus den Gemeinden Dänischenhagen, Strande, Schwedeneck und Noer.

Altenholz ist als eine „amtsfreie Gemeinde“ direkt dem Kreis untergeordnet.  

Die Gemeinde oder Stadt ist der Ort, in dem wir leben und dessen Belange und Entscheidungen uns am direktesten betreffen. Daher wollen wir hier beschreiben, welche Entscheidungen in der Gemeinde Altenholz getroffen werden, wie diese Entscheidungen zustande kommen und wie sie ausgeführt werden.

Die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein legt die Struktur, die Organe, die Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden fest.

Die Gemeinde Altenholz

Aus der Gemeindeordnung ergibt sich für Altenholz folgende Struktur.

Der Bürgermeister

Als amtsfreie Gemeinde mit über 8.000 Einwohnern und Einwohnerinnen hat Altenholz einen von den Bürgern und Bürgerinnen gewählten hauptamtlichen Bürgermeister. Das ist bis zum 31.12.2022 noch Carlo Ehrich (SPD), der am 01.01.2023 von Mike Buchau (CDU) abgelöst werden wird. Natürlich kann auch eine Bürgermeisterin gewählt werden, das hatten wir in Altenholz bisher aber noch nicht.

Der Bürgermeister ist der Leiter der Verwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen.

Die Gemeindevertretung

Die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählten Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen entscheiden über die Belange der Gemeinde und kontrollieren die Arbeit des Bürgermeisters.

Die Ausschüsse

Die Gemeindevertretung bildet Auschüsse, die aus Gemeindevertreter*innen und wählbaren Bürger*innen bestehen und die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorbereiten.

Kinder- und Jugendbeirat

Die Jugendlichen der Gemeinde Altenholz wählen ihren Beirat, der an allen Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen darf und bei Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, Rederecht besitzt.

Seniorenbeirat

Analog wählen die Altenholzer Seniorenbeirat, der Rechte wie der Jugendbeirat besitzt, nur eben für Seniorenfragen.