Gesetze
In der Bundesrepublik Deutschland können Gesetze nur vom Bundestag oder vom Landtag beschlossen werden. Die Gemeinden können aber Vorschriften erlassen, die eine ähnliche Wirkung wie Gesetze haben. Man nennt diese Vorschriften Satzungen. Die Gemeindevertretung kann zum Beispiel aus Gründen des Umweltschutzes eine Satzung erlassen, nach der Häuser an die gemeindliche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder an das Fernwärmenetz angeschlossen werden müssen.
Den Gemeinden wird im Grundgesetz das Recht zugesichert, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Art. 28 Abs. 2 GG). Das eröffnet auch und gerade den Bürgerinnen und Bürgern viele Möglichkeiten, ihr eigenes Lebensumfeld mit zu gestalten.
Ortsrecht
Laut Gemeindeordnung muss jede Gemeinde eine so genannte Hauptsatzung haben, in der die wesentlichen Verfahrens- und Organisationsfragen geregelt sind (zum Beispiel die Anzahl und die Bezeichnung der Fachausschüsse, die Wahlzeit der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters).
Es gibt aber viele weitere Satzungen und Ordnungen, die das Leben in der Gemeinde regeln, zum Beispiel Gebührensatzungen, Nutzungsordnungen, Satzungen für die Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung, Straßenausbaubeiträge usw.
Satzungen und Ordnungen werden von der Gemeindevertretung beschlossen. Mit dem Beschluss werden sie in der Gemeinde zu geltendem Recht, genau wie die im Bundestag beschlossenen Gesetze zu geltendem Recht im Staat werden.
Das Ortsrecht der Gemeinde Altenholz wird auf der gemeindeeigenen Website veröffentlicht. Mit einem Klick auf diesen Text können Sie die entsprechende Seite öffnen.