Steht die Sanierung einer Straße an, kommen auf die Anlieger erhebliche Kosten zu, die immer wieder zu Diskussionen führen.

Die aktuell gültige Regelung sieht vor, dass die Anlieger der zu sanierenden Straße die Kosten anteilig zu tragen haben. Der Anteil hängt von der Nutzung der Straße ab: bei einer Sackgasse, die im wesentlichen von den Anliegern genutzt wird, ist der Anteil höher als bei einer Durchgangsstraße, die auch von anderen befahren wird. Mit anderen Worten, diejenigen, die einen Vorteil aus der Straße ziehen, werden entsprechend an den Kosten beteiligt. Den verbleibenden Rest ist von der Gemeinde, also allen von uns, zu tragen. Die Gemeindevertretung hat den Höchstsatz der Beteiligung an den umlegbaren Kosten auf 75 % beschränkt.

Üblicherweise werden bei der Straßensanierung auch die darunterliegenden Rohrleitungen (Regenwasser, Abwasser) saniert. Die Kosten dafür sind NICHT in den Straßensanierungskosten enthalten, sie werden über die Wassergebühren finanziert.

Nach der letzten Landtagswahl hat die CDU-geführte Regierung beschlossen, den Gemeinden die Erhebung von Straßensanierungsbeiträgen freizustellen und versprochen, die Gemeinden entsprechend zu entlasten. Diese Entlastung ist aber nie erfolgt. Daher müssen die Gemeinden sich überlegen, wie sie eine Gegenfinanzierung aufstellen können, wenn sie auf Straßensanierungsbeiträge verzichten wollen.

Das ist nur durch eine Steuererhöhung, also die Umlage der Kosten auf alle in der Gemeinde ansässigen Bewohner möglich. Daraus ergeben sich eine Reihe von Problemen:

  • Die Gemeinde kann nicht einfach eine Steuer „erfinden“, sie ist gesetzlich auf bestimmte Steuerarten beschränkt: Gewerbesteuer, Grundsteuer und sogenannte Luxussteuern, also Steuern auf etwas, das man nicht haben muss, z. B. die Hundesteuer.

  • Möchte die Gemeinde Altenholz die Finanzierung beispielsweise über die Grundsteuer ausführen, müsste der Steuersatz etwa verdoppelt werden, was nicht nur die Immobilieneigentümer sondern auch (über die Umlage) die Mieter belasten würde.

  • Auch wenn eine Gemeinde die Finanzierung der Straßensanierung zun einem beliebigen Zeitpunkt ändern darf, sollte ein gleitender Übergang von der alten zur neuen Lösung angestrebt werden, da sonst die Anwohner der Straße A die vollen Beiträge zu zahlen hätten, während die Anwohner der Straße B, die nach der Änderung saniert wird, mit der Steuererhöhung „davonkommen“. Das AWG-Mitglied Peter Heinz hatte in seiner damaligen Rolle als Finanzausschussvorsitzender aufwendig Modelle und Rechnungen für einen solchen Übergang erstellt, musste aber feststellen, dass ein wirklich gerechter Übergang aus verschiedenen Gründen nicht möglich war. 
  • Nach Kenntnis eines Experten gibt es außer dem bestehenden Verfahren der Finanzierung einer Straßensanierung keine andere Methode, die rechtssicher ist. Das bedeutet, dass bei einer Änderung des Verfahrens mit einer Prozesslawine zu erwarten ist.
  • Während heute die Anwohner, nicht zuletzt wegen der Kosten, eine Sanierung ihrer Straße möglichst lange herauszögern, würde eine Umlage der Kosten auf alle Einwohner dazu führen, dass kleinste Straßenschäden die Forderung nach einer Sanierung auslösen. Damit stiegen die Kosten für die Gemeinde, also alle von uns, weiter stark an.

Eine Streichung der Straßensanierungsbeiträge ist daher nicht erreichbar.